Erweiterung

Info zur geplanten Erweiterung der Hausmülldeponie-Heßheim ( HMD):

Am 29.9.2014 hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Neustadt auf Antrag der Fa. Süd-Müll einen Scoping-Termin zur Erweiterung/Umweltverträglichkeitsprüfung der Hausmülldeponie ( DK II- Deponie) Heßheim  durchgeführt. Die Erweiterung innerhalb

der planfestgestellten Deponie wird mit einer Ausdehnung von 5,3 ha angegeben und einem erneuten Ablagerungsvolumen von 2,3 Mill. m³ ( jährliches Ablagerungsvolumen 80000 m³) sowie einer voraussichtlichen Laufzeit von weiteren 29 Jahren . Die Erweiterung soll von Westen nach Osten in voraussichtlich 3 Bauabschnitten erfolgen. Die geplante Erhöhung soll lt. Antragsteller eine max. Endhöhe von rund 167 m ü.NN haben.

 

Die Schutzgemeinschaft hat folgende Einwände zu diesem Scoping-Termin erarbeitet und vorgetragen:

Die derzeitige Höhe von 146m darf nicht überschritten werden. Die bezüglich der Höhe

vorgelegten Planungsunterlagen/ Skizzen betrachtet die SGM als geschönt und bezüglich der Daten der Deponieerweiterung als falsch.

Die Gutachten der Planunterlagen sollten bei Unstimmigkeiten ggfs. durch ein Gegen-gutachten geprüft werden.

Temporäre Abdeckungen sollten nicht erst bei Endrekultivierung erfolgen, sondern temporär.

Als erhebliche Belastung wurde das Piepsen der Arbeitsfahrzeuge beim Rückwärtsfahren empfunden. Die Lärmentwicklung/ Lärmminderung sollte diesbezüglich mit in den Unter-suchungsrahmen einbezogen werden und ggfs. sollten die Fahrzeuge mit anderen Systemen ausgestattet werden.

Das Gutachten muss darlegen, welche Auswirkungen der neue Deponieabschnitt auf den Boden, die Landwirtschaft und somit auch die dort angebauten Produkte haben.

Die Luft in den angrenzenden Wohngebieten sollten bezüglich der Staubentwicklung mit untersucht werden.

Wir hatten Anfang Dez. 2016 ein Gespräch mit der Fa. Willersinn – es wurde uns mitgeteilt, dass die Erweiterungspläne noch einmal vom Planungsinstitut  überarbeitet wurden und man sich jetzt für eine abgespeckte Form der Erweiterung entschieden hat ( Pläne wurden uns vorgestellt) müssen aber den Behörden erst vorgelegt werden.

Wir haben 01.03.2017 eine Anfrage bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde bezüglich der Erweiterung eingeholt.

Es wurde uns mitgeteilt, dass ein entsprechender Antrag hierzu schon mehrmals mit der Fa. Südmüll vorbesprochen wurde, jedoch liegt ein offizieller Antrag, der ein Planfeststellungs-verfahren nach KrWG bedingt  und der öffentlich ausgelegt und erörtert werden muss bis dato nicht vor.

Ebenso liegt auch kein Antrag für die Neu-Errichtung einer chem-phys. Anlage  ( CPB) vor ( Scoping-Termin 2012). Auch dieser Antrag bedarf einem Genehmigungsverfahren nach BImSCHG- auch hier müssen alle Unterlagen öffentlich ausgelegt werden und bei Einwänden öffentlich erörtert.

 

SCHUTZGEMEINSCHAFT
GEGEN
MÜLLDEPONIE e.V.                                         25.02.2018     

 

Rheinpfalz- Druck u.Verlag
Redaktion- Frankenthal
67227 Frankenthal

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion Frankenthal,
sehr geehrte Frau Landmann,

Entsprechend unserem Telefongespräch nehmen wir  Bezug auf den Artikel – Platz für belasteten Bauschutt knapp-  vom 21.2.2018

Zur geplanten Erweiterung der HMD- Hessheim ( Scopingtermin 2014) ist die Darstellung der Fa. Süd- Müll schlicht und ergreifend falsch, wenn sie den Behörden und den Protesten der Bürger schuld geben, dass sie jetzt angeblich vor einem Müllnotstand stehen und mit wirtschaftlichen Verlusten und der Gefährdung von Arbeitsplätzen argumentieren.

Die Fa. Süd- Müll hat 2014 einen Plan zur Erweiterung des Deponieabschnitts- Ost eingereicht, der mit dem  Plan festgestellten Abschluss- und Rekultivierungsbeschluss von

1993 überhaupt nichts mehr zu tun hatte. Die 1993 festgesetzte Endhöhe betrug 145m/ zu

jetzt 167 m und die Restverfüllmenge damals 527000 m³ Hausmüll/ jetzt 2,3 Mill.m³ belastete Böden. Dieser neue Erweiterungsplan mit einer erheblichen Veränderung des Landschafts-bildes, wurde sowohl von der Schutzgemeinschaft als auch der Ortsgemeinde-Heßheim abgelehnt. Die Fa. Süd-Müll hat dann über 3 Jahre gebraucht, um einen Plan- B vorzustellen und einzureichen. Für diesen Plan- B hat die SGM Zustimmung signalisiert, wenn die von uns eingebrachten Einwände von 2014 berücksichtigt werden.

Allerdings werden wir einer Einleitung von Deponiegrundwasser in den Altbach oder Nachtweidegraben ( entnommen aus dem o.g.  Rheinpfalz-Artikel) mit Sicherheit nicht zustimmen.

 Zum Genehmigungsantrag – Sickerwasseraufbereitungsanlage auf dem Gelände des Sonderabfallzwischenlagers ( hier Scopingtermin 2012; Antrag eingereicht 2017) haben wir nach Einsicht der Planungsunterlagen jetzt Einspruch erhoben. Diese Anlage ist eine erneute Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers der Firma Süd-Müll mit jährlich zusätz-lichen 40000 t zu reinigenden Sickerwässer ( 15000 t eigene Deponiesickerwässer und 25000 t zusätzlicher Sickerwässer durch Anlieferungen von Fremdfirmen.

 

In dem bereits bestehenden Sonderabfallzwischenlager mit einem jährlichen Durchsatz  von ( 15800 Tonnen/ 781 genehmigte Abfallarten von 839, die meisten als gefährlich eingestuft) hat es in der Vergangenheit schon mehrere Störfälle gegeben. Die Rauchwolken der Brände  sind bis in die Wohngebiete gezogen und der Gestank/Geruch in die Häuser der Anwohner.  Das Sonderabfallzwischenlager grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Umweltauswirkungen und Umweltfolgeschäden für Mensch, Tier und Natur
wurden betreffs der bestehenden Anlage/Sonderabfallzwischenlager noch nie ermittelt.

Deshalb ist für uns  auch das Gutachten der FA. Süd-Müll in ihrem Genehmigungsantrag/ Umweltverträglichkeitsstudie mit einer „ sog. Zusammenschau „ der bestehenden Anlage mit der Neuanlage überhaupt nicht akzeptabel /nicht ausreichend, weil aus unserer Sicht eine mögliche potentielle Gefahr mit massiven Umweltauswirkungen von der bestehenden Altanlage ausgeht und erwartungsgemäß nicht von der zu genehmigenden neuen Anlage.

Deshalb muss aus Sicht der SGM das bestehende Sonderabfallzwischenlager ganzheitlich in einer Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt werden.

Unsere Einwände haben wir bei der SGD-Süd eingereicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bonifer

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