{"id":54,"date":"2017-02-28T17:54:01","date_gmt":"2017-02-28T16:54:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/?page_id=54"},"modified":"2022-04-20T12:08:03","modified_gmt":"2022-04-20T10:08:03","slug":"archiv-einspruch-gegen-die-cpb-anlage-2018","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/textarchiv\/archiv-einspruch-gegen-die-cpb-anlage-2018\/","title":{"rendered":"Archiv &#8211; Einspruch gegen die CPB &#8211; Anlage (2018)"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;3.22&#8243; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; custom_padding=&#8220;|30px||30px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_button button_text=&#8220;Zu den Ereignissen in 2022&#8243; _builder_version=&#8220;4.13.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; sticky_enabled=&#8220;0&#8243; custom_button=&#8220;on&#8220; button_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; button_border_color=&#8220;#000000&#8243; button_bg_color=&#8220;#E02B20&#8243; button_bg_enable_color=&#8220;on&#8220; button_url=&#8220;http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/aktuelles-2\/aktuell-neuer-antrag-b-anlage-teil-der-cpb-anlage-2022\/&#8220;][\/et_pb_button][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>An die<br \/>\nStruktur- und Genehmigungsdirektion S\u00fcd<br \/>\nZimmer 111<br \/>\nGeb\u00e4ude Friedrich-Ebert-Str. 14<br \/>\n67433 Neustadt<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rmliches \u00c4nderungsgenehmigungsverfahren nach \u00a7 10 und 16 BImSchG f\u00fcr die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in He\u00dfheim der Firma S\u00dcD-M\u00dcLL GmbH &amp; Co. KG<\/strong><\/p>\n<p><strong>hier: \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>fristgerecht fordern wir Sie auf, die Genehmigung zur Erweiterung <strong>der bestehenden Sonderabfalldeponie<\/strong> in He\u00dfheim <strong>nicht<\/strong> zu erteilen, soweit nicht vorher eine <strong>umfassende Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung der gesamten Anlage stattgefunden ha<\/strong>t.<\/p>\n<p><em>Es liegen folgende Gr\u00fcnde vor, die eine umfassende Pr\u00fcfung der bestehenden Anlage erforderlich machen:<\/em><\/p>\n<p>1.<u>Einschl\u00e4gige Norm des UVPG<\/u><\/p>\n<p>In Betracht kommen \u00a7 3 e Abs. 1 Nr. 1 oder \u00a7 3 b Abs. 2 Satz 1 UVPG. Diese stehen zueinander in einem Ausschlie\u00dflichkeitsverh\u00e4ltnis, d. h. ein Vorhaben kann nicht beiden Normen zugleich unterfallen. Nach Auffassung der S\u00dcD-M\u00dcLL GmbH &amp; Co. KG unterf\u00e4llt das geplante Vorhaben \u00a7 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG. Es handele sich\u00a0 n\u00e4mlich um die \u00c4nderung und Erweiterung eines bestehenden Vorhabens, hier des Sonderabfallzwischenlagers, f\u00fcr das bereits eine UVP-Pflicht bestehe. \u00a7 3 e Abs. 1 Nr. 1 UVPG ordnet eine UVP-Pflicht auch f\u00fcr die \u00c4nderungs- und Erweiterungsvorhaben an, die selbst, d. h. ohne Einbeziehung des Grundvorhabens die Schwellenwerte f\u00fcr Gr\u00f6\u00dfe und Leistung nach Spalte 1 erreichen oder \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>Die SGD S\u00dcD bezieht sich in der Bekanntmachung vom 18.12.2017 auf \u00a7 9 UVPG und stellt fest, dass das Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des UVPG in der bis 16.\u00a0Mai\u00a02017 geltenden Fassung fortzuf\u00fchren sei. Hinweise, ob nun \u00a7 3 e UVPG a.F. oder \u00a7\u00a03\u00a0b UVPG a.F. anzuwenden ist, ergeben sich daraus jedoch nicht.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Nachfolgend wird zun\u00e4chst zugrunde gelegt, dass die Ausf\u00fchrungen der S\u00dcD-M\u00dcLL GmbH hinsichtlich der Anwendbarkeit des \u00a7 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG korrekt sind. Dies bedeutet, dass die geplante Erweiterung bereits f\u00fcr sich genommen UVP-pflichtig ist und dass auch die bereits bestehenden Anlagen UVP-pflichtig sind.<\/p>\n<p>Eine UVP wurde im konkreten Fall jedoch noch nie durchgef\u00fchrt. Das war auch bislang nicht erforderlich, da die Erweiterungen jeweils immer unterhalb des Schwellenwertes blieben.<\/p>\n<p>Somit stellt sich die Frage nach Gegenstand und Reichweite der Umweltvertr\u00e4glichkeits-pr\u00fcfung der geplanten Erweiterung. Von der blo\u00dfen Feststellung, dass die \u00c4nderung oder Erweiterung eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach Abs. 1 Nr. 1 des \u00a7 3\u00a0e UVPG einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung bedarf, ist n\u00e4mlich die Frage zu unterscheiden, wie Gegen-stand und Reichweite einer UVP zu bestimmen sind. Nur auf den ersten Blick enth\u00e4lt \u00a7 3 e hierzu eine eindeutige Regelung. Die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung ist danach nur f\u00fcr das \u00c4nderungs- oder Erweiterungsvorhaben, nicht dagegen f\u00fcr das Grundvorhaben durchzu-f\u00fchren, das ge\u00e4ndert oder erweitert werden soll. Im Gegensatz zu \u00a7 3 b Abs. 3 Satz 1 UVPG schreibt \u00a7 3 e auch nicht ausdr\u00fccklich vor, dass die Umweltauswirkung der bestehenden Anlage bei der UVP des \u00c4nderungs- oder Erweiterungsvorhabens zu ber\u00fccksichtigen sind. Trotz des scheinbar klaren Wortlauts der Norm kann in der Sache kein Zweifel daran beste-hen, dass im Rahmen der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung des \u00c4nderungs- oder Erweiterungs-vorhabens nach \u00a7 3 e <strong><u>auch die Umweltauswirkung der bestehenden Anlagen zu ber\u00fcck-sichtigen sind<\/u><\/strong><u>.<\/u> Eine Ausblendung dieser Umwelteffekte w\u00e4re mit dem Sinn und Zweck der UVP unvereinbar. F\u00fcr einen wirksamen Schutz der Umwelt, eine ausreichende Unterf\u00fctterung der Genehmigungsentscheidung und die notwendige Transparenz des Verfahrens gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit ist es nicht ausreichend, dass ausschlie\u00dflich jene zus\u00e4tzlichen oder anderen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden, die von den \u00c4nderungs- oder Erweiter-ungsvorhaben selbst verursacht werden. Unerl\u00e4sslich ist vielmehr eine Gesamtdarstellung und Gesamtbewertung aller erheblichen Umweltauswirkungen, die das Vorhaben nach durchge-f\u00fchrter \u00c4nderung oder Erweiterung hervorrufen kann. Nur bei einem solchen Vorgehen kann die UVP eine ausreichende Information zur Beurteilungsgrundlage f\u00fcr die abschlie\u00dfende Zulassungsentscheidung liefern. Eine Verengung des Blickwinkels auf die spezifischen Aus-wirkungen der \u00c4nderung oder Erweiterung w\u00fcrde zu einem Auseinanderfallen des genehmi-gungsrechtlichen und des UVP-rechtlichen Pr\u00fcfgegenstandes f\u00fchren. F\u00fcr die Zulassung der \u00c4nderung umweltrelevanter Vorhaben muss gelten, dass nicht allein die Umweltfolgen zu betrachten sind, die durch die beantragte \u00c4nderung selbst ausgel\u00f6st werden, sondern daneben auch vorhandene Vorbelastungen einzubeziehen sind. Dazu geh\u00f6ren auch Belastungen, die von den bereits bestehenden Anlagen ausgehen.<\/p>\n<p>Da die UVP die Genehmigungsentscheidung vorbereiten soll, k\u00f6nnte sie ihre Funktion nicht wirksam erf\u00fcllen, wenn ihr Pr\u00fcfungsumfang nur den unmittelbar \u00e4nderungsbezogenen Teil der f\u00fcr die Zulassungsentscheidung ma\u00dfgeblichen Umweltgesichtspunkt umfassen w\u00fcrde. Insbesondere der beteiligten \u00d6ffentlichkeit w\u00fcrden damit wichtige Angaben, die zur Ein-sch\u00e4tzung der Umweltbedeutung des Vorhabens erforderlich sind, vorenthalten.<\/p>\n<p><strong><u>Eine engere Auslegung w\u00fcrde schlie\u00dflich einen nicht aufl\u00f6sbaren Wertungswiderspruch zur Regelung des \u00a7 3 b Abs. 3 Satz 1 begr\u00fcnden<\/u><\/strong><u>. <\/u>Wenn Umweltauswirkungen eines nicht UVP-pflichtigen Vorhabens, das ge\u00e4ndert oder erweitert wird, beim \u201eHineinwachsen\u201c in die UVP-Pflicht ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, dann muss dies erst recht bei der \u00c4nderung eines UVP-pflichtigen Grundvorhabens gelten, bei dem typischerweise massivere Umweltauswirkungen als bei dem nicht UVP-pflichtigen Grundbestand auftreten werden.<\/p>\n<p>Dies gilt auch im Hinblick auf unionsrechtliche Vorgaben. Nur das vorstehende Verst\u00e4ndnis des \u00a7 3 e UVPG wird den Anforderungen der EGUVP-Richtlinie gerecht. Auch die Richtlinie verlangt bei Vorhaben\u00e4nderung eine Einbeziehung der Umweltauswirkungen, die von dem unver\u00e4nderten Teil des Grundvorhabens weiter ausgehen, in die UVP.<\/p>\n<p>Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang 2 Nr. 13 (1. Anstrich) der Richtlinie bestimmt zwar ebenso wie \u00a7 3 e UVPG, dass nur die \u00c4nderung und Erweiterung als solche einer Umweltvertr\u00e4g-lichkeitspr\u00fcfung zu unterziehen ist. Nach Artikel 5 Abs. 1 i. V. m. Anhang 4 Nr. 4 der Richt-linie erstreckt sich die Pr\u00fcfung der Umweltauswirkungen jedoch auch auf die kumulativen Effekte des \u00c4nderungsvorhabens. Damit ist auch aus europarechtlicher Sicht das Zusammen-wirken der Umweltauswirkungen des \u00c4nderungsvorhabens mit Vorbelastungen aus anderen am Standort vorhandenen Quellen zu untersuchen, zu denen auch selbstverst\u00e4ndlich auch die bereits bestehenden Anlagen geh\u00f6ren (siehe zum ganzen auch Sangenstedt in Landmann\/<\/p>\n<p>Rohmer, Umweltrecht Stand Juli 2017, \u00a7 3 e UVPG, Rdnr. 16 ff.).<\/p>\n<p>Gegen die L\u00f6sung sprechen im \u00dcbrigen weder Bestandsschutzerw\u00e4gungen noch Bedenken im Hinblick auf m\u00f6gliche Doppelpr\u00fcfungen. Ein Eingriff in den genehmigungs- oder UVP-rechtlich gesch\u00fctzten Bestand steht nicht zur Debatte. Weder soll die Fortgeltung der seiner-zeit erteilten Genehmigung infrage gestellt werden noch soll die bestehende Anlage einer eigenst\u00e4ndigen UVP unterzogen werden. Es geht schlichtweg darum, dass die unver\u00e4ndert fortbestehenden Umweltauswirkungen der bestehenden Anlage in die Umweltvertr\u00e4glich-keitspr\u00fcfung des \u00c4nderungs- und\/oder Erweiterungsvorhabens einbezogen und bei der UVP-rechtlichen Bewertung mit ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Rahmen der UVP f\u00fcr das Erweiterungsvorhaben die bestehende Anlage ganzheitlich mit in die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung einbezogen werden muss. Eine Doppelpr\u00fcfung scheidet insoweit aus, als dass zwar f\u00fcr die bestehende Anlage eine UVP-Pflicht besteht, diese jedoch niemals durchgef\u00fchrt wurde. Gerade unter diesem Aspekt erscheint die Einbeziehung der bestehenden Sonderm\u00fclldeponie in die Umwelt-vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung besonders geboten.<\/p>\n<p><u>2. \u00a7 3 b Abs. 3 UVPG (hilfsweise)<\/u><\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die Ausf\u00fchrungen der S\u00dcD-M\u00dcLL GmbH &amp; Co. KG nicht korrekt sind und stattdessen \u00a7 3 b UVPG einschl\u00e4gig ist, hierzu die folgenden Ausf\u00fchrungen.<\/p>\n<p>Auch nach \u00a7 3 b Abs. 3 ist die bestehende Anlage mit in die UVP der Erweiterung mit einzubeziehen. Dies w\u00e4re dann der Fall, wenn eine bisher nicht UVP-pflichtige Anlage durch die Erweiterung erstmals den Schwellenwert \u00fcbersteigt. Dies k\u00f6nnte insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Teil des Altbestandes durch die Richtlinien, die in \u00a7 3 b Abs. 3 Satz 2 genannt werden, unber\u00fccksichtigt bleiben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nach den Pl\u00e4nen in Anlage 13 liegen Bestandsanlage und Erweiterung r\u00e4umlich unmittelbar nebeneinander. Es handelt sich somit in jedem Fall um eine kumulierende Anlage.<\/p>\n<p>Sollte \u00a7 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a.F. einschl\u00e4gig sein, er\u00fcbrigen sich jedoch Ausf\u00fchrungen zu \u00a7 3 b.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><u>Drohende Rechtsverletzung<\/u><\/p>\n<ol>\n<li><u>Gesundheit, Leben<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>Erst aus einer Gesamtschau ergibt sich, ob und inwieweit die Rechtsg\u00fcter Gesundheit und Leben betroffen sind. Nach den bislang vorliegenden Informationen ist nicht ganz fern-liegend, dass Gefahren f\u00fcr die Gesundheit betroffener B\u00fcrger bestehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><u>Sonstige Rechtsverletzungen<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>Neben dem Eigentum ist auch der Besitz gleicherma\u00dfen gesch\u00fctzt wie auch betroffen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Ulrike Bonifer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Michael Hieronimus<\/p>\n<p>( Vositzende)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0( Stellvertreter)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>He\u00dfheim, den 20.02.2018<\/p>\n<p>Wir bitten um Best\u00e4tigung\/ Eingang des Schreibens bitte auch noch einmal per Mail!!<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h2><strong>Er\u00f6rterungstermin 11.4.2018:<\/strong><\/h2>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren \u2013 der Fa. S\u00fcd- M\u00fcll \/ der SGD-S\u00fcd<\/p>\n<p>Die SGM hat die Genehmigungsunterlagen gepr\u00fcft und wir haben <u>unseren Einspruch klar formuliert: \u00a0<\/u><\/p>\n<p>Vorausschicken muss ich es geht der SGM ausschlie\u00dflich um die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen im Einzugsbereich der Deponie.<br \/>\nUnd wir sind nicht gegen die Weiterentwicklung mit neuen Gesch\u00e4fts-feldern der Fa. S\u00fcd- M\u00fcll, sofern diese standorttauglich und umwelt-vertr\u00e4glich sind.<\/p>\n<p>Mit Ihrem jetzigen Genehmigungsantrag erweitern sie \u00a0das Sonderabfall-zwischenlager, welches jetzt schon einem j\u00e4hrlichen Durchsatz von 15800 t Sonderm\u00fcll hat um weitere <u>bis zu<\/u> 25000 m\u00b3 <u>externe<\/u> Sickerw\u00e4sser ( auch Sonderm\u00fcll).\u00a0 Dieser Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers k\u00f6nnen wir jedoch nur zustimmen, wenn eine ganzheitliche UVP, insbesondere f\u00fcr die Altanlage\/ Sonderabfallzwischenlager mit durchgef\u00fchrt wird. \u00a0Einer Zusammenschau beider Anlagen, wie sie das in der UVS in ihrem Genehmigungsantrag eingereicht haben,\u00a0 hat aus unserer Sicht keinen Bestand.<\/p>\n<p>Sie haben sich in der Vergangenheit fast alles genehmigen lassen, was man zwischenlagern kann ( von 839 Sonderabfallarten gem\u00e4\u00df dem europ\u00e4ischen Abfallkatalog sind 781 Sonderabf\u00e4lle genehmigt ), davon sind allein 20 t hochgiftig\/ 200 t giftig\/ toxisch , abgesehen von den entz\u00fcndlichen\/explosiven Stoffen.<\/p>\n<p>&#8211; Eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung wurde durch die bisherige Genehmigungsstrategie mit immer angepassten Schwellenwerten umgangen.<\/p>\n<p>-Die Umweltauswirkungen und Umweltfolgesch\u00e4den des Sonderabfall-zwischenlagers wurden bis dato niemals ermittelt .<\/p>\n<p>( geologische Vorraussetzungen\/ Dichtema\u00dfnahmen\/ Untergrund\/ Kontrollen; es gab keinerlei Vorpr\u00fcfung des Standorts bei der Genehmigung 1989)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Da es in der Vergangenheit schon mehrere St\u00f6rf\u00e4lle durch Br\u00e4nde im Sonderabfallzwischenlager gegeben hat sowie Gro\u00dfbr\u00e4nde in direkter N\u00e4he des \u00a0Sonderabfallzwischenlagers ( Flurst\u00fcck 1119) muss aus unserer Sicht die Altanlage im Zuge dieser Erweiterung \u00a0einer ganzheitlichen UVP unterzogen werden mit der Konsequenz, die Altanlage auf den gleichen technischen Stand zu bringen wie die Neuanlage.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>ist der Standort \u00fcberhaupt geeignet f\u00fcr die bereits zwischengelagerten Stoffe<\/li>\n<li>auf welchem technischen Know-how steht das Zwischenlager<\/li>\n<li>welche Sicherheitsvorkehrungen bez\u00fcglich eines Zwischenfalles\/St\u00f6rfall\/ Katastrophe sind gegeben<\/li>\n<li>wie gestaltet sich die Form der \u00dcberwachung des Sonderabfallzwischenlagers.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich unserer Forderung einer UVP \u00a0haben wir uns Rechtsmittel-klarheit verschafft ( die Ausf\u00fchrungen unseres Rechtsanwaltes f\u00fcr Umwelt-verfahrensrecht liegt Ihnen vor)<\/p>\n<p><em><u>Die \u00a0Beh\u00f6rde fordern wir auf<\/u><\/em><em>: <\/em><\/p>\n<p><em>Die Rechtsmittel, die ihnen zur Verf\u00fcgung stehen auch auszusch\u00f6pfen und eine ganzheitliche UVP f\u00fcr das Sonderabfallzwischenlager anzuordnen<\/em><\/p>\n<p>Die SGM ist besorgt um die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung, wenn man hier ein \u00fcberirdisches Sonderabfallzwischenlager in dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung betreibt, dann sollte man dies mit der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Sorgfalt tun und mit sicherheitstechnischen Vorkehrungen, die dem derzeitigen Stand der Deponietechnik f\u00fcr Sonderabf\u00e4lle entspricht.<\/p>\n<p>Denn wir wollen hier keine Verh\u00e4ltnisse haben, wie wir sie 30 Jahre lang mit \u00a0der SMD-Gerolsheim hatten.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>An die<br \/>\nStruktur- und Genehmigungsdirektion S\u00fcd<br \/>\nZimmer 111<br \/>\nGeb\u00e4ude Friedrich-Ebert-Str. 14<br \/>\n67433 Neustadt<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00f6rmliches \u00c4nderungsgenehmigungsverfahren nach \u00a7 10 und 16 BImSchG f\u00fcr die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in He\u00dfheim der Firma S\u00dcD-M\u00dcLL GmbH &amp; Co. KG<\/li>\n<li>Unser Einspruch vom 20.2.2018 \/ Er\u00f6rterungstermin 11.04.2018 in He\u00dfheim<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br \/>\nSehr geehrte Frau Landau,<\/p>\n<p>bez\u00fcglich o.g. Genehmigungsverfahren\/ Er\u00f6rterungstermin 11.4.2018 m\u00f6chte ich nach R\u00fccksprache mit unserem Anwalt noch einmal eine kurze Stellungnahme abgeben, da mir die Frage der <u>kumulierenden Anlage\/ kumulativen Effekte<\/u> <u>beider Anlagen<\/u> ( auch so von der FA. S\u00fcd- M\u00fcll ja beantragt und formuliert) nicht ausreichend bei der Diskussion \u201e <strong>UVP f\u00fcr die Gesamtanlage\u201c<\/strong> ber\u00fccksichtigt wurde.<\/p>\n<p><strong>Nach\u00a0 Auffassung unseres Rechtsanwaltes wurde nicht ohne Grund das Genehmigungs-verfahren zur damals geltenden Rechtslage (16.5.2017) des UVPG veranlasst und beantragt, da es \u00a0durchaus m\u00f6glich ist, dass jedes einzelne Verfahren f\u00fcr sich seiner Zeit nicht UVP-pflichtig gewesen sein muss, jedoch aufgrund der Kumulation der Anlagen \u2013 nach heutigem Recht als auch nach <u>der damaligen Rechtslage<\/u> eine UVP-Pflicht f\u00fcr die Gesamtanlage besteht.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Ich darf Sie bitten, dies bei der Genehmigung zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fcssen<\/p>\n<p>Ulrike Bonifer<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_divider color=&#8220;#a0a0a0&#8243; divider_weight=&#8220;4&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|off&#8220; admin_label=&#8220;Teiler&#8220; _builder_version=&#8220;3.23.4&#8243; height=&#8220;2px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>An die<br \/>\nStruktur- und Genehmigungsdirektion S\u00fcd<br \/>\nZimmer 111<br \/>\nGeb\u00e4ude Friedrich-Ebert-Str. 14<br \/>\n67433 Neustadt<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren der SGD,<br \/>\nSehr geehrte Frau Landau,<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>Kurze Stellungnahme bez\u00fcglich des Er\u00f6rterungstermins vom 11.4.2018:<\/strong><\/p>\n<p>Die <strong>SGM<\/strong> hat nichts gegen die Weiterentwicklung der Fa. S\u00fcd- M\u00fcll sofern diese standort- und umwelttauglich und mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt und Umsicht, was die Sicherheitsvorkehrungen betrifft durchgef\u00fchrt wird. Uns ist klar, dass auch Ihre Beh\u00f6rde an der Fortf\u00fchrung des Sonderabfallzwischenlagers sehr interessiert ist, da ein neuer Standort \u2013 zumindest hier in der Region- so gut wie unm\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong><strong>Im Moment stellt sich die Sachlage im Sonderabfallzwischenlager f\u00fcr uns vor Ort jedoch anders da, als die Fa. S\u00fcd-M\u00fcll dies interpretiert. Wir bezweifeln durch unsere Beobachtungen die angegebenen zwischengelagerten Mengen. Das Lager quillt \u00fcber- und das sind keine leeren Beh\u00e4lter. Die Fa. S\u00fcd-M\u00fcll hat nicht nur auf der ehemaligen HMD\/DK II Deponie ein riesiges Kapazit\u00e4tsproblem, sondern oder vor allem auch im Sonderabfallzwischenlager und wir sind nicht der Auffassung, dass dieses Problem durch die geplante Neuanlage (CPB) behoben wird. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Fa. S\u00fcd- M\u00fcll hat in der Vergangenheit leider vordergr\u00fcndig immer nur den Profit gesehen und weniger die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung und die Umwelt, so dass wir nat\u00fcrlich erhebliche <\/strong><strong>Zweifel haben, ob die Lagerung der vielen verschiedenen Sonderabf\u00e4lle korrekt durchgef\u00fchrt wird. Deswegen vertreten wir die Ansicht, wenn in einer so dicht besiedelten Region wie bei uns, <\/strong><strong>ein\u00a0 immer gr\u00f6\u00dfer werdendes \u00fcberirdisches Sonderabfallzwischenlager entstehen soll, dann haben wir hier auf jeden Fall <u>das Recht auf eine Deponietechnik die dem neusten Stand entspricht. <\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Hierzu habe ich direkt auch noch 2 Fragen:<\/p>\n<ol>\n<li>Es wird ein Durchsatz im Sonderabfallzwischenlager von derzeit angeblich 15800 t\u00a0 angegeben; wie viel Tonnen sind maximal erlaubt oder d\u00fcrfen noch genehmigt werden?<\/li>\n<li>Wie oft findet die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Mengenangaben statt??<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen und bestem Dank<\/p>\n<p>Ihre Ulrike Bonifer<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu den Ereignissen in 2022 An die Struktur- und&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":20,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>","_et_gb_content_width":""},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=54"}],"version-history":[{"count":11,"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":582,"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions\/582"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/20"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.sgm-hessheim.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=54"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}